Thema des Tages
20-10-2017 14:40
Die ?O-bis-O-Regel? für Winterreifen!
Jedes Jahr stellen sich die viele Autofahrer die Frage, von wann bis
wann sie Winterreifen aufziehen sollen. Versicherungen und
Automobilclubs verweisen dabei wiederholt auf die sogenannte
?O-bis-O-Regel?. Demnach sollten die Autofahrer von Oktober bis
Ostern wintertaugliche Reifen am Auto montiert haben. Jedoch müssen
bei der Wahl der Reifen zusätzlich auch die regional
unterschiedlichen klimatischen Verhältnisse berücksichtigt werden.
Das Rheinland kann man diesbezüglich z. B. nicht mit dem höher
gelegenen Voralpenland vergleichen.
Die meisten Kraftfahrzeughalter verzichteten wegen der wenig
winterlichen Witterung der letzten Wochen bisher auf einen
Reifentausch. Doch mit fortschreitender Jahreszeit in Richtung Winter
sinken die Temperaturen alleine aus klimatologischer Sicht immer
weiter ab. In den vergangenen Wochen sorgten meist nur die typisch
herbstlichen Wettererscheinungen wie Nebel oder rutschige Straßen
durch feuchtes Laub für schwierige und teils gefährliche Bedingungen,
die von den Verkehrsteilnehmern keineswegs zu unterschätzen sind.
Straßenverhältnisse bei feuchtem Laub kommen denen bei Reifglätte
schon sehr nahe. Durch das nasse Blattwerk bildet sich ein
schmieriger Film auf dem Asphalt, der schnell zu Rutschpartien führen
kann. Vor allem in Kurven sollte also der Fuß vom Gas genommen
werden.
In den nächsten Tagen ändert sich an den Fahrbahnbedingungen nur
wenig, auch wenn ab Sonntag die Temperaturen spürbar zurückgehen und
durch die zunehmend längeren Nächte die bodennahe Atmosphäre
zusätzlich erheblich auskühlt. Die aber weiterhin meist zweistelligen
Höchstwerte verhindern ein nächtliches Absinken der Temperatur bis in
den Frostbereich. Nur bei nächtlichem Aufklaren sind gebietsweise im
Süden und Südosten Bodenfrost und Reifglätte nicht auszuschließen.
Auch mittelfristig (Vorhersagetage 3 bis 10) sind kein Schnee und Eis
zu erwarten, doch darüber hinaus ist grundsätzlich immer mit einer
raschen Umstellung der Wetterlage auf den Wintermodus zu rechnen.
Zudem macht besonders unter Berücksichtigung der verminderten Haftung
von Sommerreifen bei Temperaturen unter 7 Grad ein Wechsel auch schon
bei herbstlichen Witterungsbedingungen Sinn.
Sollte es bei Schnee oder Glätte zu Unfällen durch Autos mit
Sommerreifen kommen, so setzen die Autofahrer neben ihrem Leben auch
ihren Versicherungsschutz teilweise oder sogar ganz aufs Spiel. Die
Kaskoversicherung kann mit dem Verweis auf grob fahrlässiges
Verhalten einen Teil der Leistung verweigern. Wenn ein Unfall auf
falsch aufgezogene Reifen zurückzuführen ist, nimmt die
Kfz-Haftpflichtversicherung den Fahrer in Mithaftung.
Doch was macht den Winterreifen aus?
Autoreifen sind das Bindeglied zwischen Fahrzeug und Fahrbahn. Sie
beeinflussen maßgeblich das Fahrverhalten eines Fahrzeugs. Reifen
werden insbesondere auf die Beschaffenheit des Untergrundes, die
Temperatur und die Belastung ausgelegt. In Mitteleuropa fahren Autos
meist auf asphaltierten Straßen mit einer Oberflächentemperatur
zwischen -15 °C und +60 °C. "Sommer"-Gummimischungen verhärten
bereits bei niedrigen Plusgraden, wodurch sich die Haftung auf der
Straße spürbar reduziert. Winterreifen bleiben in diesem
Temperaturbereich weich und verfügen über ein spezielles
Lamellen-Profil, das auf Schnee und Eis besonders gut greift - also
bei Witterungsbedingungen, die überall in Deutschland und auch
durchaus schon um den Gefrierpunkt herum anzutreffen seien, erklärte
der ADAC.
Die Zeit der Winterreifen bricht also langsam an. Will man zusätzlich
den langen Schlangen beim Reifenservice entgehen, ist ein
frühzeitiger Wechsel vor dem ersten Wintereinbruch ratsam.
Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen, dass von Oktober bis tief
in den April hinein immer wieder Kälteeinbrüche mit Schneefall bis
ins Flachland auftreten können. Daher muss an die Vernunft der
Autofahrer appelliert werden, ihre nicht auf Winterreifen
umgerüsteten Fahrzeuge bei winterlichen Bedingungen besser stehen zu
lassen.
Dipl.-Met. Lars Kirchhübel
Deutscher Wetterdienst
Vorhersage- und Beratungszentrale
Offenbach, den 20.10.2017
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